top of page

FinfraG und Derivate: Warum dein Startup eine bewusste Entscheidung braucht

  • Tobias Fuchs
  • 15 hours ago
  • 2 min read

Wer gründet oder im Verwaltungsrat (VR) sitzt, denkt bei Derivaten meist an Goldman Sachs, die Wall Street oder komplexe Wetten auf den Ölpreis. Sicher nicht an das eigene Startup in der Schweiz.

Doch das Schweizer Recht zieht den Kreis deutlich weiter. Seit der Einführung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG) steht jede Schweizer Firma unter der Beobachtung der Regulatoren, wenn es um Derivate geht. Das gilt unabhängig von der Grösse oder dem Zweck der Gesellschaft.


Die Realität: Händler ohne Handelsabsicht

Das Gesetz kennt keine Bagatellgrenze. Wer auch nur ein einziges Devisentermingeschäft abschliesst (etwa um den Preis für den nächsten Hardware-Einkauf in USD abzusichern) gilt regulatorisch bereits als Teilnehmer am Derivatehandel.


Strategische Entscheidung statt Blindflug

Als Verwaltungsrat stehst du vor einer Weichenstellung, die du formell protokollieren musst. Dabei geht es um die Balance zwischen unternehmerischer Freiheit und regulatorischen Pflichten:

  1. Der Opt-out (Art. 113 Abs. 2 FinfraV): Wenn der VR feststellt, dass die Gesellschaft aktuell keine Derivate nutzt und dies auch künftig nicht plant, kann er diesen Verzicht förmlich beschliessen.

    • Der Vorteil: Die Gesellschaft wird von den gesetzlichen Dokumentations- und Organisationspflichten befreit. Das verhindert zusätzlichen Aufwand im Bereich der Compliance.

    • Die Pflicht: Dieser Beschluss darf nicht ungeprüft gefasst werden. Der VR bestätigt damit, dass er seine Bücher kennt und keine meldepflichtigen Geschäfte laufen.

  2. Die aktive Teilnahme: Falls die Gesellschaft Derivate nutzt, greifen die Verpflichtungen gemäss Art. 97 ff. FinfraG. In diesem Fall ist eine fachspezifische anwaltliche Beratung sinnvoll, um die Einhaltung der Anforderungen sicherzustellen.


Der Check: Wo verstecken sich die Derivate?

Bevor du die Entscheidung protokollierst, lohnt sich ein Blick in die Details. In der Startup-Praxis gibt es klassische Situationen, in denen man unbewusst zum Derivatehändler wird:

  • Einkauf von Handelswaren auf Termin: Fixierst du heute den Wechselkurs für eine Zahlung, die erst in drei Monaten fällig ist? Das ist bereits ein Derivat (FX Forward).

  • Zinssicherung: Hast du Zinsswaps oder Caps abgeschlossen, um dich gegen steigende Zinsen bei deinen Krediten abzusichern?

  • Währungs-Hedges: Werden Fremdwährungsbestände aktiv durch Termingeschäfte abgesichert?


Entwarnung für klassische Startup-Instrumente

Viele Gründer sind verunsichert, ob ihre Finanzierungsstruktur bereits unter das Gesetz fällt. Hier gibt es meist Entwarnung:

  • Wandelanleihen (Convertible Loans): Diese gelten in der Regel als Eigenkapitalersatz oder klassische Finanzierungsinstrumente und nicht als Handelsderivate im Sinne des FinfraG.

  • ESOPs und Mitarbeiteroptionen: Die Ausgabe von Optionen auf die eigenen Aktien an das Team fällt nicht unter diese spezifischen Handelsregeln.


Fazit: Verantwortung durch Prüfung

Die Dokumentation eines Opt-out ist kein bürokratisches Abhaken. Es ist ein Instrument der Corporate Governance und die B

estätigung einer geprüften Tatsache.

Indem der VR diesen Check bewusst durchführt, schützt er die Gesellschaft vor regulatorischen Risiken. Es ist das Resultat einer klaren Analyse: Wir kennen unsere Verträge, wir verstehen unsere Finanzstrategie und wir entscheiden uns bewusst für den administrativ schlanken Weg.


Kurz gesagt: Erst die Bücher prüfen, dann die Strategie festlegen und das Ergebnis rechtssicher protokollieren.



 
 
bottom of page