Verträge sind das Resultat von Klarheit, nicht von Vorlagen
- Tobias Fuchs
- Jul 3
- 2 min read
Kaum fällt das Wort „Vertrag“, wird es still. Viele Unternehmer reagieren reflexartig: „Das muss mein Anwalt machen.“ Oder sie geben den Fall direkt weiter, in der Hoffnung, dass jemand anders das schon richtig aufsetzt. Doch genau hier liegt der Denkfehler.
Ein Vertrag ist kein juristisches Ritual. Kein Mysterium. Und erst recht kein Selbstzweck. Ein Vertrag ist ganz einfach: eine schriftliche Vereinbarung darüber, wie man zusammenarbeitet. Wer macht was? Was wird geliefert? Wann wird bezahlt? Und was passiert, wenn etwas nicht so läuft wie geplant? Aber denkt jetzt nicht, dass es den Anwalt nicht braucht, im Gegenteil.
Was wirklich zählt: Erst denken, dann schreiben
Bevor wir über Verträge sprechen, sollten wir etwas anderes tun: Verstehen, was eigentlich geplant ist.
Denn solange alles nach Plan läuft, interessiert sich niemand für den Vertrag. Aber sobald etwas schiefläuft, wird er zum einzigen Dokument, das zählt. Dann zeigt sich, ob der Vertrag wirklich durchdacht ist – oder ob er nur existiert, weil man „halt einen Vertrag braucht“.
Ein guter Vertrag deckt alle kritischen Punkte der Zusammenarbeit ab. Er schafft Klarheit, wenn Unsicherheit herrscht. Er gibt Antworten, wenn Fragen entstehen. Und er schützt die Interessen beider Seiten, wenn etwas aus dem Ruder läuft.
Deshalb reicht es nicht, einfach eine Vorlage auszufüllen oder den Anwalt „mal machen zu lassen“. Wer ernsthaft zusammenarbeitet, muss vorher ernsthaft durchdenken, wie diese Zusammenarbeit aussieht.
Bevor der Anwalt ins Spiel kommt: Den Prozess durchdringen
Eine Übung, die ich regelmässig mit meinen Kunden mache, lautet: Vergiss für einen Moment, dass du einen Vertrag brauchst. Stattdessen skizzieren wir gemeinsam, wie die Zusammenarbeit konkret abläuft.
Wer macht was, wann, wie, mit wem?Was sind die zentralen Ziele?Welche Leistungen fliessen?Welche Zahlungen erfolgen wann?Wo liegen potenzielle Risiken?
Kurz gesagt: Wir bauen erst eine Art Landkarte der Zusammenarbeit – eine Wertschöpfungskette des Vorhabens. Daraus ergeben sich ganz automatisch Fragen, Unsicherheiten und Risikopunkte. Erst dann reden wir über juristische Formulierungen. Nicht umgekehrt.
Anwälte sind keine Hellseher, dafür hervorragende Risk Identifier
Ein guter Anwalt kann aus dieser vorbereiteten Landkarte einen wasserdichten Vertrag bauen. Aber nur, wenn er oder sie versteht, was genau geregelt werden soll – in der Tiefe und mit Bezug zur Realität des Geschäftsmodells.
Ohne Briefing bleibt der Vertrag entweder generisch oder unnötig kompliziert. Und am Ende wundert man sich, warum wichtige Dinge fehlen oder falsch geregelt sind.
Mein Plädoyer: Unternehmer sollen sich nicht vom Begriff „Vertrag“ einschüchtern lassen. Am Ende ist es nichts anderes als eine saubere schriftliche Abmachung. Je klarer die Zusammenarbeit durchdacht und dokumentiert ist, desto besser wird der Vertrag – und desto reibungsloser funktioniert die Partnerschaft im Alltag.
Fazit: Erst Klarheit. Dann Vertrag.
Wer einen Vertrag braucht, sollte zuerst die Zusammenarbeit verstehen. Dann lassen sich die entscheidenden Fragen stellen. Dann erkennt man die Risiken. Und erst dann entsteht ein Vertrag, der hält, was er verspricht.
Verträge sind keine Magie. Sie sind das Ergebnis von Klarheit, Verständnis und guter Vorbereitung. Und genau so sollten sie auch behandelt werden.

Comments